Der Verwaltungsrat

Führungs­struktur

Die Organi­sa­ti­ons­struktur von Novum2 wurde schritt­weise in einem Prozess entwickelt, an dem die gesamte Genossen­schaft beteiligt war. Novum2 gliedert sich in zwei große Einheiten, die jedoch nach einem einheit­lichen und ganzheit­lichen Prinzip eng mitein­ander verbunden sind.

  • Insti­tu­tio­nelle Struktur
  • Funktionale Struktur

Diese Organi­sa­ti­ons­struktur ist optimal für den Erfolg und die Errei­chung der satzungs­ge­mäßen Ziele der Genossen­schaft. Die funktionale Struktur ist wie folgt aufgebaut:

  • Geschäfts­leitung
  • Leitung Controlling / Manage­ment­kon­trolle
  • Leitung Infra­struktur und Technik
  • Leitung Qualitäts‑, Sicher­heits- und Umwelt­ma­nagement
  • Leitung Sozial­be­reich & Leitung „Get Up“ für beruf­liche Integration
  • Leitung Verwaltung
  • Leitungen der Produk­ti­ons­be­reiche
  • Koordi­na­toren der Produk­ti­ons­be­reiche

Vorstellung und persön­liche Daten

Firmenname
Die Sozial­ge­nossen­schaft Novum2

Sektor Coopbund Dachverband
Soziales

MwSt.
01372490217

Gründungsjahr
09/11/1991

Steuer­nummer
01372490217

Vertre­tungs­ver­bände
Coopbund, Dachverband

Rechtsform
Sozial­ge­nossen­schaft Typ B

Verant­wort­lich­keiten und Zusam­men­setzung des Regie­rungs­sy­stems

Mitglie­der­ver­sammlung
Die Mitglie­der­ver­sammlung ist das höchste Organ der Genossen­schaft und vertritt den Willen sowie das Eigentum der Genossen­schaft. Je nach Beschluss­ge­gen­stand kann die Versammlung ordentlich oder außer­or­dentlich einbe­rufen werden.

Verwal­tungsrat
Die Mitglieder des Verwal­tungsrats werden von der Versammlung für eine Dreijah­res­pe­riode gewählt. Aus den Reihen des Verwal­tungsrats werden ein Präsident, der die Genossen­schaft nach außen vertritt, sowie ein Vizeprä­sident, der den Präsi­denten im Falle seiner Verhin­derung vertritt, bestimmt.

Über uns
Der Verwal­tungsrat von Novum2 besteht aus sieben Mitgliedern – drei Frauen und vier Männer. Vier von ihnen sind externe Mitglieder, die nicht in der Genossen­schaft arbeiten, drei sind Mitar­beiter.
Alle Mitglieder üben ihr Amt ehren­amtlich aus. Im Laufe des Jahres treffen sie sich regel­mäßig, um die Geschäfts­führung zu beraten, insbe­sondere über die Erstellung des Jahres­ab­schlusses, die Festlegung der zu errei­chenden Ziele, Perso­nal­ent­schei­dungen sowie die Überwa­chung und Kontrolle des Geschäfts­ver­laufs.